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Plattform-Nutzungsbedingungen (SaaS) für Technologieanbieter
Last updated: March 7th, 2021
1. Präambel
HPG R&D LTD (Israelische Gesellschaftsnummer: 516129939) (im Folgenden als "HyperGuest" oder "Unternehmen" oder "Wir" bezeichnet) besitzt, betreibt und bietet Technologieanbietern eine proprietäre Online-Plattform für digitale Konnektivität auf Software-as-a-Service-Basis ("Plattform"), die eine direkte Konnektivität mit Unterkunftsanbietern ermöglicht und Zugang zu deren ARI (Verfügbarkeit, Preise und Inventar) gewährt.
HyperGuest ist bereit, Ihnen als Unternehmen oder juristischer Person, die die Plattform nutzen wird (im Folgenden als "Kunde" oder "Technologieanbieter" oder "Sie" bezeichnet), Zugang zur Plattform zu gewähren, unter der Bedingung, dass Sie alle Bedingungen dieser Vereinbarung (wie nachstehend definiert) akzeptieren.
Indem Sie diese Vereinbarung im Namen einer juristischen Person oder Organisation eingehen, erklären Sie, dass Sie die rechtliche Befugnis haben, diese juristische Person oder Organisation an diese Vereinbarung zu binden. Kunde und HyperGuest können auch jeweils als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet werden.
Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die Plattform nutzen. Diese Nutzungsbedingungen („Vereinbarung“ oder „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „Vertrag“) stellen einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen dem Kunden und HyperGuest dar. Mit der elektronischen Zustimmungserklärung oder dem Zugriff auf oder der anderweitigen Nutzung der Plattform stimmt der Kunde den Bedingungen dieser Vereinbarung zu. Wenn Sie dieser Vereinbarung nicht zustimmen, geben Sie keine elektronische Zustimmung und nutzen Sie die Plattform nicht weiter.
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2. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die zwischen dem jeweiligen Kunden und HyperGuest geschlossenen Vereinbarungen über die Nutzung der Plattform, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Die Plattform wird ausschließlich Unternehmen zur Verfügung gestellt und Verträge werden nur mit Unternehmen geschlossen. Die Plattform kann nicht von Verbrauchern genutzt werden und Verbraucher dürfen keine Verträge für deren Nutzung abschließen.
3. Zweck
- Der Zweck des Vertrags ist die Bereitstellung des Zugangs zur Plattform über ein für den jeweiligen Kunden erstelltes Benutzerkonto oder über eine digitale Schnittstelle (API) mit den Systemen des Kunden, jeweils gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Plattform ist dafür ausgelegt und bestimmt, dem Kunden den direkten Zugang zu (dynamischen) Beständen verschiedener Unterkunftsanbieter (buchbare Daten: wie Rate und Verfügbarkeit, Buchungen, Rate-Pläne usw.) und statischen Daten (nicht buchbare Daten: wie Bilder, Beschreibungen, Annehmlichkeiten usw.) zu ermöglichen. HyperGuest fungiert lediglich als Technologie-Enablement, indem es die Plattform zur Nutzung durch den Kunden bereitstellt. HyperGuest übernimmt keine Rolle als kommerzieller Vermittler oder ähnliches. Auf der Grundlage einer bilateralen Vereinbarung, die zwischen dem/den Unterkunftsanbieter(n) und dem Technologieanbieter zu treffen ist, und vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung und Zustimmung des/der betreffenden Unterkunftsanbieter(s), kann der Technologieanbieter wie oben beschrieben Zugang erhalten.
- HyperGuest stellt dem Kunden die aktuelle Version der Plattform zur Verfügung, um eine digitale Echtzeit-Verbindung zu verschiedenen Unterkunftsanbietern (Preise und Verfügbarkeit für die Buchungsplatzierung) mit den derzeit (zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gemäß dem in § 6 (Vertrag) beschriebenen Verfahren) verfügbaren Funktionen, Features, Modellen und Diensten zu ermöglichen.
- Sofern HyperGuest eine offene 2-Wege-API anbietet, um Dritten die Erstellung von Nicht-HyperGuest-Anwendungen und deren Verbindung zur Plattform über die von HyperGuest definierten Schnittstellen zu ermöglichen, haftet HyperGuest ausschließlich für die ordnungsgemäße Funktion der definierten Schnittstelle. HyperGuest übernimmt keine Garantie und haftet nicht für die Funktion von Nicht-HyperGuest-Anwendungen in irgendeiner bestimmten Form; diese Haftung liegt ausschließlich bei den anderen Vertragspartnern des Kunden.
4. Gebühren
- Die Nutzung der Plattform durch den Technologieanbieter und die von HyperGuest im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen unterliegen einer in Anhang A festgelegten Gebühr.
- HyperGuest kann dem Technologieanbieter zusätzliche Premium- oder Zusatzfunktionen, -merkmale, -modelle und -dienstleistungen bereitstellen, sofern zwischen den Parteien vereinbart, und falls ja, unterliegen diese einer separaten Vereinbarung, die zwischen den Parteien abgeschlossen und ausgeführt wird.
5. Plattformverfügbarkeit
Die erwartete durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform beträgt 99,7 % der Zeit, ermittelt auf monatlicher Basis und ohne geplante Wartungsarbeiten von nicht mehr als einer Stunde pro Woche. Die erwartete Verfügbarkeit bezieht sich auf die Qualität der Plattform, die dem Kunden an der Schnittstelle von HyperGuest zum Internet zur Verfügung gestellt wird. Jegliche Beeinträchtigung der Datenübertragung über das Internet auf dem Weg zum Kunden und/oder zum IT-System des Kunden wird von dieser Garantie nicht abgedeckt. HyperGuest wird geplante Wartungsarbeiten mindestens sieben Tage im Voraus ankündigen. Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeit wird HyperGuest jede Ausfallzeit, für die es nicht verantwortlich ist, als verfügbare Zeit betrachten. Dies beinhaltet:
- alle Wartungs- oder anderen Dienstleistungen, die mit dem Kunden vereinbart wurden, die über planmäßige Wartungsarbeiten hinausgehen und die keinen Zugriff auf die Plattform ermöglichen;
- unvorhergesehene Wartungsarbeiten, die notwendig werden, wenn diese Arbeiten nicht durch eine Verletzung der Pflichten von HyperGuest zur Erbringung seiner Dienste verursacht wurden (höhere Gewalt, insbesondere unvorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturkatastrophen usw.);
- Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit HyperGuest die vereinbarten oder mangels Vereinbarung die üblichen Schutzmaßnahmen ergriffen hat;
- Ausfallzeiten aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Ausrüstung des Kunden oder aufgrund anderer durch den Kunden verursachter Unterbrechungen (z.B. mangelnde Kooperation des Kunden);
- Ausfallzeiten aufgrund der Installation dringend benötigter Sicherheitspatches;
- Ausfallzeiten aufgrund von Softwarefehlern in Kundenanwendungen oder aufgrund von Fehlern im System und systembezogener Software, die durch Kundenanwendungen oder -daten verursacht werden;
- Ausfallzeiten, die durch Dritte verursacht werden (Personen, die in keiner Weise mit HyperGuest verbunden sind).
6. Vereinbarung
Der Vertrag wird online über eine von HyperGuest betriebene Website in Englisch über die folgenden technischen Schritte abgeschlossen:
- Kunden füllen ein von HyperGuest online bereitgestelltes Formular mit den erforderlichen Informationen aus. Vor der Erteilung ihrer Einwilligung können sie die im Formular eingegebenen Informationen auf Eingabefehler überprüfen und erkannte Fehler korrigieren.
- Der Kunde klickt dann, um seine Informationen zu übermitteln und HyperGuest seine Zustimmung als Angebot zum Abschluss eines Vertrags zu geben.
- HyperGuest bestätigt den Erhalt des Angebots des Kunden durch eine E-Mail an die angegebene Adresse. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar, es sei denn, in dieser E-Mail wird ausdrücklich etwas anderes angegeben oder der Kunde wird ausdrücklich darüber informiert, dass er sein Konto aktivieren kann.
- HyperGuest sendet eine ausdrückliche Annahmeerklärung des Angebots des Kunden zum Abschluss eines Vertrags, falls dies nicht bereits geschehen ist, wie oben erläutert, mit der Empfangsbestätigung.
Sobald der Vertrag angenommen wurde, speichert HyperGuest die Kundendaten für alle online abgeschlossenen Verträge. Der Kunde kann jederzeit die Details seines Vertrags von HyperGuest anfordern, aber nach Annahme des Vertragsangebots ist dieser für den Kunden nicht anderweitig direkt zugänglich. Wir empfehlen daher, eine Kopie der eingegebenen Daten aufzubewahren.
7. Pflichten von HyperGuest
- Nach Vertragsabschluss wird HyperGuest innerhalb einer angemessenen Frist ein Konto für den Kunden einrichten, das über das Internet zugänglich ist und es dem Kunden ermöglicht, die Plattform zu den vereinbarten Zwecken zu nutzen. HyperGuest gewährt dem Kunden autorisierten Zugriff, der aus einer vom Kunden erstellten Benutzerkennung und einem Passwort besteht.
- HyperGuest stellt dem Kunden die Dokumentation über das Internet zur Verfügung.
- HyperGuest bietet Support in Form von:1. Reinem Community-Support über ein Web-Forum, oder2. E-Mail-Support, oder3. Chat-Support, oder4. Telefon-Support.
8. Kundenpflichten
- Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform nur für die in § 3 (Zweck) festgelegten Zwecke zu nutzen und keine rechtswidrigen Inhalte wie Viren oder Schadcode zu speichern, die gegen Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstoßen.
- Das Benutzerpasswort und das Passwort dürfen vom Kunden nur an autorisierte Benutzer weitergegeben werden und müssen ansonsten geheim gehalten werden.
- Die vertragliche Nutzung der Dienste von HyperGuest setzt voraus, dass die vom Kunden verwendete Hardware und Software, einschließlich Arbeitsplätze, Router, Datenkommunikationsmedien usw., die Mindestanforderungen für die Nutzung der aktuellen Version der Plattform erfüllen und dass die vom Kunden autorisierten Benutzer der Anwendungssoftware mit deren Bedienung vertraut sind.
- Die Nutzung der Plattform steht dem Kunden gegen geringe Gebühren zur Verfügung. Da HyperGuest jedoch enorme Ressourcen und Kosten investiert hat und weiterhin investiert (und voraussichtlich weiter investieren wird), um das Netzwerk der Unterkunftsanbieter (Verkäufer) zu schaffen, zu ermöglichen und zu unterhalten, wird der Kunde mit jedem Unterkunftsanbieter, der dem Kunden über die Plattform vorgestellt wurde, nur über die Plattform und nicht auf anderem Wege zusammenarbeiten oder von ihm kaufen. Für die Zwecke dieser Klausel bedeutet der Begriff „vorgestellt“, dass der Kunde nach dem Datum dieser Vereinbarung erstmals direkt (durch eine Buchung über die Plattform) mit diesem Unterkunftsanbieter zusammengearbeitet hat.
9. Lizenzen
- HyperGuest gewährt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Plattform für die Dauer des Vertrags zu den darin vereinbarten Zwecken und im vereinbarten Umfang.
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Kunde die Plattform oder deren Nutzung Dritten (Personen, die nicht beim Kunden angestellt sind) weder kostenlos noch gegen Bezahlung zur Verfügung stellen. Der Kunde ist ausdrücklich nicht berechtigt, die Plattform zu untervermieten, zu verleihen oder Dritten zugänglich zu machen oder Kopien der Software anzufertigen.
- Soweit der Kunde urheberrechtlich geschützte Inhalte in seinem zugewiesenen Speicherplatz auf der Plattform speichert, räumt er HyperGuest das Recht ein, die dort gespeicherten Inhalte bei Abfrage für denselben zugänglich zu machen und insbesondere zu diesem Zweck zu vervielfältigen und zu übermitteln. Der Kunde räumt HyperGuest außerdem das Recht ein, die Daten zu Sicherungszwecken zu vervielfältigen und gewährleistet ferner, dass er befugt ist, diese Rechte einzuräumen.
10. Datenschutz
Zur vertragsgemäßen Nutzung der Plattform schließen die Parteien auch einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten ab. Der Kunde ist allein für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen der durch die Plattform verarbeiteten personenbezogenen Daten verantwortlich.
11. Dauer, Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jeder Partei jederzeit ohne Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Verpflichtungen des Technologieanbieters aus bestehenden Buchungen bestehen auch nach der Kündigung fort.
12. Vertraulichkeit
- Die Vertragsparteien behandeln alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei („vertrauliche Informationen“), insbesondere alle Dokumente in elektronischer oder anderer Form, den Code der Softwareanwendung, deren Dokumentation, Kundeninformationen, Buchungsdaten, Informationen über Unterkunftsanbieter, Verfahren und Methoden von HyperGuest bei der Erbringung der Dienstleistungen sowie alle sonstigen Kenntnisse von HyperGuest, vertraulich und nutzen sie nur für die Zwecke des Vertrags. Vertrauliche Informationen einer Partei umfassen keine Informationen, die (i) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass die andere Partei für diese Offenlegung verantwortlich ist; (ii) der anderen Partei bereits bekannt waren, bevor sie ihr zur Verfügung gestellt wurden, und die die andere Partei weder direkt noch indirekt von der geschützten Partei erhalten hat; (iii) der anderen Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Offenlegungsbeschränkungen offengelegt wurden; (iv) von der anderen Partei selbst entwickelt wurden, ohne die vertraulichen Informationen der geschützten Partei zu verwenden oder darauf Bezug zu nehmen.
- Diese Informationen dürfen Dritten gegenüber nur offengelegt werden, wenn die geschützte Partei zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat und dies zur Vertragsdurchführung unbedingt erforderlich ist. Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Personen (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte) der jeweiligen Partei, die gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, auch nicht für Behörden, die ein Auskunftsrecht haben, und auch nicht, soweit die Veröffentlichung durch ein zuständiges Gericht angeordnet wurde. Im Falle einer Auskunftsanfrage einer Behörde oder eines Gerichts arbeiten die Parteien zusammen, um die Offenlegung vertraulicher Informationen auf das notwendige Minimum zu beschränken. Dritte umfassen nicht Agenten, Freelancer und Subunternehmer von HyperGuest.
- Bei Beendigung des Vertrags aus welchem Grund auch immer müssen beide Parteien unverzüglich alle vertraulichen Informationen der anderen Partei nach ihrer Wahl vernichten oder zurückgeben, es sei denn, zwingende Aufbewahrungspflichten verlangen etwas anderes.
- Die Rechte und Pflichten aus §13.1 bis §13.3 bleiben von der Beendigung des Vertrags unberührt.
13. Eigentumsrechte und geistiges Eigentum
- Die Parteien erkennen an, dass HyperGuest das alleinige und ausschließliche Eigentum an allen Eigentumsrechten, Titeln und Interessen an und an der Plattform und ihren Dienstleistungen sowie an all ihren anderen Technologien, Software, Quellcodes, Geschäftsbeziehungen, Produkten, Plattformsystemen, einschließlich aller Patente, Marken, Dienstleistungsmarken, Logos, Handelsnamen, Datenbankrechte, Designrechte, Know-how und Urheberrechte (ob registriert oder nicht) in allen Gebieten, allen Verbesserungen daran, allen Dokumentations- oder anderen Materialien bezüglich der Nutzung davon und damit verbunden, und allen Anwendungen für die Vorgenannten und allen Daten oder Informationen, einschließlich vertraulicher Informationen, die der anderen Partei in jeglicher Form oder jeglichem Medium in dieser Hinsicht zur Verfügung gestellt werden, und allen anderen geistigen Eigentumsrechten, unabhängig davon, ob solche geistigen Eigentumsrechte registriert sind oder nicht, die in irgendeinem Teil der Welt bestehen können (zusammen für die Zwecke dieses Abschnitts und des gesamten Vertrags „Geistige Eigentumsrechte") . Die Geistigen Eigentumsrechte sind ausschließliches Eigentum von HyperGuest und sind vollständig HyperGuest vorbehalten. HyperGuest ist absolut frei, das geistige Eigentum für jede Angelegenheit, jeden Zweck oder jedes Bedürfnis zu nutzen. Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf der Kunde die Plattform und die Dienstleistungen von HyperGuest und/oder die Geistigen Eigentumsrechte nicht kopieren, modifizieren, verkaufen, verteilen, unterlizenzieren oder in irgendeiner Weise übertragen oder versuchen, eines der Vorgenannten zu tun, und unter keinen Umständen darf der Kunde die Geistigen Eigentumsrechte zurückentwickeln, dekompilieren oder auf andere Weise versuchen, auf irgendeine Weise den Quellcode in Bezug auf die Geistigen Eigentumsrechte zu erstellen oder abzuleiten, noch darf er Dritte dazu autorisieren, dasselbe zu tun. Der Kunde darf die Plattform, die Dienstleistungen von HyperGuest und/oder die Geistigen Eigentumsrechte nur für die hierin vorgesehenen Zwecke nutzen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Geistigen Eigentumsrechte nicht zu seinem eigenen Vorteil zu nutzen, außer wie hierin ausdrücklich erlaubt. Alle Ideen, Erfindungen, Produktverbesserungen und Arbeitsergebnisse jeglicher Art, die vom Kunden und/oder seinen Mitarbeitern und/oder Subunternehmern in Verbindung mit den Geistigen Eigentumsrechten gemacht, entwickelt und/oder entdeckt werden, sind ausschließliches Eigentum von HyperGuest, und der Kunde wird angemessen zusammenarbeiten, um die rechtliche Geltendmachung und/oder Registrierung solcher Rechte durch HyperGuest zu erleichtern.
- Der Kunde gewährt HyperGuest hiermit eine nicht ausschließliche, gebührenfreie, weltweite, nicht übertragbare, nicht abtretbare Lizenz während der Laufzeit dieser Vereinbarung, um Kundendaten, die auf der Plattform gespeichert sind, in dem Umfang zu nutzen und zu reproduzieren, der erforderlich ist, damit HyperGuest seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erfüllen kann, wie daraus vernünftigerweise abgeleitet wird.
14. Haftung
- Im Falle von Schäden aufgrund von Rechtsmängeln oder Fehlern in der Plattform ist HyperGuest nur verpflichtet, den Kunden für den Schaden zu entschädigen, der aus Mängeln oder Fehlern resultiert, die es arglistig verschwiegen hat. Bei Verletzung von Schutzpflichten, die nicht mit der Bereitstellung der Plattform zusammenhängen, haftet HyperGuest unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von HyperGuest oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HyperGuest beruhen. Im Übrigen haftet HyperGuest nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
- Haftungsbeschränkung: Gegenseitige Haftungsbeschränkung. Keine Partei haftet für Vertragsverletzungsschäden, die entfernt oder spekulativ sind oder die die verletzende Partei bei Vertragsschluss vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte. Haftungsbeschränkung für HyperGuest. HyperGuest haftet nicht für Schäden, die durch Ausfallzeiten oder Leistungsstörungen der Plattform entstehen oder dadurch, dass der Kunde die Plattform nicht nutzen oder darauf zugreifen kann, und zwar in Höhe von mehr als den gesamten kumulierten Zahlungen, die der Kunde in den letzten 12 Monaten an HyperGuest geleistet hat.
15. Allgemeines & Sonstiges
- Höhere Gewalt. Keine Partei gilt als in Verzug dieser Vereinbarung, soweit die Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder Versuche, einen Verstoß zu beheben, durch höhere Gewalt, Feuer, Naturkatastrophe, Unfall, behördliche Maßnahmen, terroristische Handlungen, Krieg, Material- oder Versorgungsengpässe oder einen anderen vernünftigerweise außerhalb der Kontrolle dieser Partei liegenden Grund („Höhere Gewalt“) verzögert oder verhindert werden, vorausgesetzt, dass diese Partei die andere Partei unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Kenntniserlangung schriftlich benachrichtigt und sich nach Treu und Glauben bemüht, den Verstoß zu beheben. Im Falle einer solchen höheren Gewalt verlängert sich die Frist für die Erfüllung oder Behebung um einen Zeitraum, der der Dauer der höheren Gewalt entspricht, jedoch nicht mehr als sechs (6) Monate beträgt. Danach kann diese Vereinbarung gemäß den nachstehenden Bedingungen gekündigt werden.
- Abtretung. Keine Partei darf ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der anderen Partei an Dritte abtreten oder übertragen, wobei diese Genehmigung nicht unangemessen verweigert oder verzögert wird; jedoch darf HyperGuest seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung frei an ein verbundenes Unternehmen oder an einen Rechtsnachfolger aller oder eines wesentlichen Teils seiner Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Vereinbarung abtreten. Zur Klarstellung: Ein Eigentümerwechsel der Anteile von HyperGuest gilt nicht als Abtretung der Rechte und Pflichten von HyperGuest aus dieser Vereinbarung.
- Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger. Vorbehaltlich etwaiger Bestimmungen hierin bezüglich der Abtretung binden alle hierin enthaltenen Vereinbarungen und Abkommen die jeweiligen Erben, Testamentsvollstrecker, Verwalter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger der Parteien und kommen diesen zugute.
- Mitteilungen. Sofern hierin nicht anders vorgesehen, müssen Mitteilungen gemäß dieser Vereinbarung schriftlich erfolgen und per Einschreiben, per Zustellungsurkunde oder per Expresspost, zuverlässigem Kurierdienst mit Nachtzustellung, oder per Telefax oder E-Mail zugestellt werden. Mitteilungen gelten als zugegangen, sobald sie tatsächlich empfangen wurden, oder drei (3) Tage nach Absendung an die richtige Adresse, je nachdem, was früher eintritt.
- Salvatorische Klausel. Sollte ein zuständiges Gericht eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar halten, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung, und die Parteien werden nach Treu und Glauben über eine Ersatzbestimmung verhandeln.
- Gleichlautende Ausfertigungen. Die Parteien können beliebig viele gleichlautende Ausfertigungen unterzeichnen. Jede dieser Ausfertigungen gilt als Original, aber alle diese Ausfertigungen zusammen bilden ein und dieselbe Vereinbarung.
- Keine stillschweigenden Verzichte. Das Versäumnis einer Partei, zu irgendeinem Zeitpunkt die Erfüllung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch die andere Partei zu verlangen, berührt in keiner Weise das Recht, eine solche Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen, noch ist der Verzicht einer Partei auf einen Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung als Verzicht auf einen späteren Verstoß gegen dieselbe oder eine andere Bestimmung anzusehen.
- Kenntnis einer Partei. Im Sinne dieser Vereinbarung gilt eine Partei als über Tatsachen oder Ereignisse informiert oder kennt diese, soweit eine der satzungsmäßigen Führungskräfte dieser Partei persönlich von solchen Tatsachen oder Ereignissen Kenntnis hat oder hat, oder nachdem eine Partei die andere Partei oder deren satzungsmäßige Führungskräfte davon benachrichtigt hat.
- Schiedsgerichtsbarkeit: Alle Streitigkeiten, Kontroversen oder Differenzen, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verletzung oder bezüglich der Schiedsfähigkeit solcher Streitigkeiten, Kontroversen oder Differenzen entstehen können, werden endgültig durch ein verbindliches Schiedsverfahren an einem von den Parteien gemeinsam vereinbarten Ort beigelegt. Das Schiedsverfahren wird von einer Person („Schiedsrichter“) durchgeführt. Der Schiedsrichter ist eine Person, auf die sich die Parteien einigen. Können sich die Parteien nicht innerhalb von 15 Tagen, nachdem eine Partei der anderen eine Streitigkeit angezeigt hat, auf den Schiedsrichter einigen, wählt jede Partei einen Schiedsrichter aus, und die so ausgewählten Schiedsrichter wählen einen weiteren Schiedsrichter, der die Streitigkeit schlichtet. Sollten sich diese Schiedsrichter nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf die Person des Schiedsrichters einigen können, wird der Schiedsrichter vom zuständigen Gericht ernannt.
- Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt das gesamte Verständnis zwischen HyperGuest und dem Kunden in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren anderen Vereinbarungen, Urkunden, Vereinbarungen und/oder Mitteilungen (sofern solche überhaupt existieren) zwischen den Parteien, und die Parteien stimmen hiermit zu, dass mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung alle solchen anderen Vereinbarungen, Urkunden, Vereinbarungen und/oder Mitteilungen (sofern solche überhaupt existieren) nichtig und ohne weitere Wirkung werden. Diese Vereinbarung darf und kann nur durch ein schriftliches, von den Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden.
- Änderungen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist HyperGuest berechtigt, diese Bedingungen gemäß diesem Absatz zu ändern oder zu ergänzen. HyperGuest teilt dem Kunden solche Änderungen oder Ergänzungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mit. Wenn der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden ist, kann er innerhalb einer Woche nach Inkrafttreten Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch muss in Textform erfolgen. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen oder Ergänzungen als akzeptiert. HyperGuest weist den Kunden bei der Mitteilung der vorgeschlagenen Änderungen oder Ergänzungen ausdrücklich auf die Folgen seiner Handlungsmöglichkeiten hin. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Erfüllungsort. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von HyperGuest.