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Plattform-Nutzungsbedingungen (SaaS) für Unterkunftsanbieter
Last updated: March 7th, 2021
1. Präambel
HPG R&D LTD (Israelische Firmennummer: 516129939) (im Folgenden „HyperGuest“, „Unternehmen“ oder „Wir“) besitzt, betreibt und bietet Unterkunftsanbietern eine proprietäre Online-Digitalvertriebsplattform auf Software-as-a-Service-Basis („Plattform“), die eine direkte Technologie- und kommerzielle Konnektivität mit Reiseanbietern ermöglicht.
HyperGuest gewährt Ihnen als Unternehmen oder juristische Person, die die Plattform nutzen wird (nachfolgend als „Kunde“ oder „Unterkunftsanbieter“ oder „Sie“ bezeichnet), Zugang zur Plattform, unter der Bedingung, dass Sie alle Bedingungen dieser Vereinbarung (wie unten definiert) akzeptieren.
Indem Sie diese Vereinbarung im Namen einer juristischen Person oder Organisation eingehen, erklären Sie, dass Sie die rechtliche Befugnis haben, diese juristische Person oder Organisation an diese Vereinbarung zu binden. Kunde und HyperGuest können auch jeweils als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet werden.
Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die Plattform nutzen. Diese Nutzungsbedingungen („Vereinbarung“ oder „Vertrag“ oder „Allgemeine Geschäftsbedingungen“) stellen einen rechtsgültigen und durchsetzbaren Vertrag zwischen dem Kunden und HyperGuest dar. Durch die elektronische Zustimmungserklärung oder den Zugriff auf oder die anderweitige Nutzung der Plattform stimmt der Kunde den Bedingungen dieser Vereinbarung zu. Wenn Sie dieser Vereinbarung nicht zustimmen, geben Sie keine elektronische Zustimmung und nutzen Sie die Plattform nicht weiter.
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2. Geltungsbereich
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die zwischen dem jeweiligen Kunden und HyperGuest über die Nutzung der Plattform geschlossenen Vereinbarungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.2. Die Plattform wird ausschließlich Unternehmen zur Verfügung gestellt und Verträge werden nur mit Unternehmen geschlossen. Die Plattform kann nicht von Verbrauchern genutzt werden und Verbraucher dürfen keine Verträge zu ihrer Nutzung abschließen.
3. Zweck
3.1. Zweck des Vertrags ist die Gewährung des Zugangs zur Plattform über ein für den jeweiligen Kunden erstelltes Benutzerkonto sowie die Speicherung und Verarbeitung der Daten (Raten und Verfügbarkeit, Buchungen, Ratenpläne usw.) entweder online über eine digitale Schnittstelle (API) mit den Raten- und Verfügbarkeitsverwaltungssystemen des Kunden (wie Channel Manager, PMS oder CRS und ähnlichen) und/oder vom Kunden auf die genannte Plattform (Extranet) hochgeladen, alles gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Plattform ist dazu bestimmt und ausgelegt, dem Kunden die Verteilung seines (dynamischen) Inventars (buchbare Daten: wie Preis und Verfügbarkeit, Reservierungen, Preispläne usw.) und statischen Daten (nicht buchbare Daten: wie Bilder, Beschreibungen, Ausstattungsmerkmale usw.) an Reiseanbieter zu ermöglichen. HyperGuest fungiert lediglich als Technologie-Enablement, indem es die Plattform zur Nutzung durch den Kunden bereitstellt. HyperGuest tritt nicht als kommerzieller Vermittler oder in einer ähnlichen Rolle auf.
Der Unterkunftsanbieter als folgende Optionen:
- Direkt an Reiseanbieter über den Marktplatz verteilen. In diesem Fall gelten die Marktplatzbedingungen für alle über den Marktplatz getätigten Buchungen.
Und/oder:
- Direktvertrieb an Reiseveranstalter auf der Grundlage einer bilateralen Vereinbarung, die zwischen dem Unterkunftsanbieter und dem/den Reiseveranstalter/n zu vereinbaren ist. In diesem Fall gelten die Marktplatzbedingungen nicht, und der Unterkunftsanbieter und der/die betreffende(n) Reiseveranstalter haben die volle Freiheit, die anzuwendenden Bedingungen nach eigenem Ermessen festzulegen.
Falls der Kunde das Plattform-Zahlungsmodell nutzen und verwenden möchte, wird anerkannt und vereinbart, dass HyperGuest Zahlungen und/oder Gebühren nur im Namen des Kunden einzieht/überweist und zu diesem Zweck als Bevollmächtigter des Kunden handelt.
3.2. HyperGuest stellt dem Kunden die aktuelle Version der Plattform zur Verfügung, damit dieser sein Inventar (Preise und Verfügbarkeit zur Buchungsermöglichung) für eine oder mehrere seiner vom Kunden verwalteten Unterkunftsobjekte digital vertreiben kann, und zwar mit den derzeit (zum Zeitpunkt der Unterzeichnung/des Vertragsabschlusses gemäß dem in § 6 (Vertrag) unten beschriebenen Verfahren) verfügbaren Funktionen, Merkmalen, Modellen und Diensten.
3.3. Sofern HyperGuest eine offene 2-Wege-API anbietet, die es Dritten ermöglicht, Nicht-HyperGuest-Anwendungen zu erstellen und über die von HyperGuest definierten Schnittstellen mit der Plattform zu verbinden, ist HyperGuest allein für die ordnungsgemäße Funktionalität dieser Schnittstelle verantwortlich, wie definiert. HyperGuest übernimmt keine Garantie und haftet nicht für die Funktionsweise von Nicht-HyperGuest-Anwendungen in einer bestimmten Form; diese Haftung obliegt allein den anderen Vertragspartnern des Kunden.
4. (Keine) Gebühren
4.1. Die Nutzung der Plattform durch den Unterkunftsanbieter und die von HyperGuest im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen sind KOSTENLOS.
4.2. HyperGuest kann dem Unterkunftsanbieter zusätzliche Premium- oder Extra-Funktionen, Features und Modelle sowie Dienstleistungen zur Verfügung stellen, wenn und wie zwischen den Parteien vereinbart, und in diesem Fall unterliegen diese einer gesonderten Vereinbarung, die zwischen den Parteien abgeschlossen und ausgeführt wird.
5. Plattformverfügbarkeit
5.1. Die durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform beträgt 99,9 %. HyperGuest garantiert keine bestimmte Verfügbarkeit für die „KOSTENLOSE“ Plattform und die damit verbundenen Dienste.
5.2. Die erwartete durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform beträgt 99,7% der Zeit (nicht garantiert), ermittelt auf monatlicher Basis und ohne geplante Wartungsarbeiten von maximal einer Stunde pro Woche. Die erwartete Verfügbarkeit bezieht sich auf die Qualität der Plattform, die dem Kunden an der Schnittstelle von HyperGuest zum Internet zur Verfügung gestellt wird. Eine Beeinträchtigung der Datenübertragung im Internet auf dem Weg zum Kunden und/oder zum IT-System des Kunden ist von dieser Garantie nicht abgedeckt.
- HyperGuest kündigt geplante Wartungsarbeiten mindestens sieben Tage im Voraus an.
- Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeit berücksichtigt HyperGuest Ausfallzeiten, für die es nicht verantwortlich ist, als verfügbare Zeiten. Dazu gehören:
- alle Wartungs- oder anderen Dienstleistungen, die mit dem Kunden vereinbart wurden, die über planmäßige Wartungsarbeiten hinausgehen und die keinen Zugriff auf die Plattform ermöglichen;
- unvorhergesehene Wartungsarbeiten, die notwendig werden, wenn diese Arbeiten nicht durch eine Verletzung der Pflichten von HyperGuest zur Erbringung seiner Dienste verursacht wurden (höhere Gewalt, insbesondere unvorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturkatastrophen usw.);
- Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit HyperGuest die vereinbarten oder mangels Vereinbarung die üblichen Schutzmaßnahmen ergriffen hat;
- Ausfallzeiten aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Ausrüstung des Kunden oder aufgrund anderer durch den Kunden verursachter Unterbrechungen (z.B. mangelnde Kooperation des Kunden);
- Ausfallzeiten aufgrund der Installation dringend benötigter Sicherheitspatches;
- Ausfallzeiten aufgrund von Softwarefehlern in Kundenanwendungen oder aufgrund von Fehlern im System und systembezogener Software, die durch Kundenanwendungen oder -daten verursacht werden;
- Ausfallzeiten, die durch Dritte verursacht werden (Personen, die in keiner Weise mit HyperGuest verbunden sind).
6. Vereinbarung
6.1. Der Vertrag wird online über eine von HyperGuest betriebene Website auf Englisch über die folgenden technischen Schritte geschlossen:
- Kunden füllen ein von HyperGuest online bereitgestelltes Formular mit den erforderlichen Informationen aus. Vor der Erteilung ihrer Einwilligung können sie die im Formular eingegebenen Informationen auf Eingabefehler überprüfen und erkannte Fehler korrigieren.
- Der Kunde klickt dann, um seine Informationen zu übermitteln und HyperGuest seine Zustimmung als Angebot zum Abschluss eines Vertrags zu geben.
- HyperGuest bestätigt den Erhalt des Angebots des Kunden durch eine E-Mail an die angegebene Adresse. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar, es sei denn, in dieser E-Mail wird ausdrücklich etwas anderes angegeben oder der Kunde wird ausdrücklich darüber informiert, dass er sein Konto aktivieren kann.
- HyperGuest sendet eine ausdrückliche Annahmeerklärung des Angebots des Kunden zum Abschluss eines Vertrags, falls dies nicht bereits geschehen ist, wie oben erläutert, mit der Empfangsbestätigung.
- Sobald der Vertrag angenommen wurde, speichert HyperGuest die Kundendaten für alle online abgeschlossenen Verträge. Der Kunde kann jederzeit die Details seines Vertrags von HyperGuest anfordern, aber nach Annahme des Vertragsangebots ist dieser für den Kunden nicht anderweitig direkt zugänglich. Wir empfehlen daher, eine Kopie der eingegebenen Daten aufzubewahren.
7. Pflichten von HyperGuest
7.1. Nach Abschluss des Vertrags richtet HyperGuest innerhalb einer angemessenen Frist ein für den Kunden über das Internet zugängliches Konto ein, das es dem Kunden ermöglicht, die Plattform für die vereinbarten Zwecke zu nutzen. HyperGuest gewährt dem Kunden. Der autorisierte Zugriff besteht aus einer vom Kunden erstellten Benutzerkennung und einem Passwort.
7.2. HyperGuest stellt dem Kunden die Dokumentation über das Internet zur Verfügung.
7.3. HyperGuest bietet Support in Form von:
- Reine Community-Unterstützung über ein Webforum oder
- E-Mail-Support, oder
- Chat-Support oder
- Telefonischer Support.
8. Kundenpflichten
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform nur für die in § 3 (Zweck) genannten Zwecke zu nutzen und darin keine rechtswidrigen Inhalte wie Viren oder Schadcode zu speichern, die gegen Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstoßen.
8.2. Die Benutzer-ID und das Passwort dürfen vom Kunden nur befugten Benutzern mitgeteilt werden und sind ansonsten geheim zu halten.
8.3. Die vertragliche Nutzung der Dienste von HyperGuest setzt voraus, dass die vom Kunden verwendete Hardware und Software, einschließlich Arbeitsstationen, Router, Datenkommunikationsmedien usw., die technischen Mindestanforderungen für die Nutzung der aktuellen Version der Plattform erfüllen und dass die vom Kunden zur Nutzung der Anwendungssoftware autorisierten Benutzer mit deren Bedienung vertraut sind.
8.4. Die Nutzung der Plattform ist für den Kunden völlig kostenlos, aber da HyperGuest enorme Ressourcen und Kosten investiert hat und weiterhin investiert (und voraussichtlich weiter investieren wird), um das Netzwerk der Nachfragepartner (Käufer) zu schaffen, zu ermöglichen und zu erhalten, wird der Kunde mit jedem Nachfragepartner, der dem Kunden über die Plattform vorgestellt wurde, nur über die Plattform zusammenarbeiten oder verkaufen und nicht auf andere Weise.
Im Sinne dieser Klausel bedeutet der Begriff „eingeführt“, dass der Kunde erstmalig nach dem Datum dieser Vereinbarung direkt (eine Buchung über die Plattform erhalten) mit diesem Reiseanbieter zusammengearbeitet hat.
9. Lizenzen
9.1. HyperGuest gewährt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Plattform für die Dauer des Vertrags zu den darin vereinbarten Zwecken und im vereinbarten Umfang.
9.2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Kunde die Plattform oder ihre Nutzung Dritten (Personen, die nicht beim Kunden angestellt sind) weder kostenlos noch gegen Bezahlung zur Verfügung stellen. Der Kunde ist ausdrücklich nicht berechtigt, die Plattform zu untervermieten, zu verleihen oder Dritten zugänglich zu machen oder Kopien der Software anzufertigen.
9.3. Soweit der Kunde urheberrechtlich geschützte Inhalte in seinem zugewiesenen Speicherplatz auf der Plattform speichert, räumt er HyperGuest das Recht ein, die dort gespeicherten Inhalte bei Abfrage für denselben zugänglich zu machen und insbesondere zu diesem Zweck zu vervielfältigen und zu übermitteln. Der Kunde räumt HyperGuest außerdem das Recht ein, die Daten zu Sicherungszwecken zu vervielfältigen und gewährleistet ferner, dass er befugt ist, diese Rechte einzuräumen.
10. Datenschutz
10.1. Um die Plattform wie vertraglich vereinbart nutzen zu können, schließen die Parteien auch einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten ab. Der Kunde ist allein für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen der von der Plattform verarbeiteten personenbezogenen Daten verantwortlich.
11. Dauer, Kündigung
11.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei jederzeit ohne Vorankündigung gekündigt werden. Die Verpflichtungen des Unterkunftsanbieters aus bestehenden Buchungen bleiben nach der Kündigung bestehen.
12. Vertraulichkeit
12.1. Die Vertragsparteien behandeln alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei („vertrauliche Informationen“), insbesondere alle Dokumente in elektronischer oder anderer Form, den Code der Softwareanwendung, deren Dokumentation, Kundeninformationen, Daten zur Unterkunftsverwaltung, Informationen zu Reiseanbietern, Verfahren und Methoden von HyperGuest bei der Erbringung der Dienstleistungen sowie jegliches sonstige Fachwissen von HyperGuest, vertraulich und nutzen diese nur für die Zwecke des Vertrags. Vertrauliche Informationen einer Partei umfassen nicht Informationen, die (i) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass die andere Partei für diese Offenlegung verantwortlich ist; (ii) der anderen Partei bereits bekannt waren, bevor sie ihr zur Verfügung gestellt wurden, und die die andere Partei weder direkt noch indirekt von der geschützten Partei erhalten hat; (iii) der anderen Partei von einem Dritten ohne Offenlegungsbeschränkungen rechtmäßig offengelegt wurden; (iv) von der anderen Partei selbst entwickelt wurden, ohne die vertraulichen Informationen der geschützten Partei zu verwenden oder darauf Bezug zu nehmen.
12.2. Diese Informationen dürfen Dritten nur offengelegt werden, wenn die geschützte Partei ausdrücklich ihre vorherige schriftliche Zustimmung erteilt hat und dies zur Erfüllung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Personen (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte) der jeweiligen Partei, die gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, noch gilt sie für Behörden, die ein Auskunftsrecht haben, noch gilt sie, soweit die Veröffentlichung durch ein zuständiges Gericht angeordnet wurde. Im Falle einer Auskunftsanfrage einer Behörde oder eines Gerichts arbeiten die Parteien zusammen, um die Offenlegung vertraulicher Informationen auf das notwendige Minimum zu beschränken. Dritte umfassen keine Agenten, Freiberufler und Subunternehmer von HyperGuest.
12.3. Bei Vertragsbeendigung aus welchem Grund auch immer müssen beide Parteien unverzüglich alle vertraulichen Informationen der anderen Partei nach ihrer Wahl vernichten oder zurückgeben, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten schreiben etwas anderes vor.
12.4. Die aus §12.1 bis §12.3 entstehenden Rechte und Pflichten bleiben von der Kündigung des Vertrags unberührt.
13. Eigentumsrechte und geistiges Eigentum
13.1. Die Parteien erkennen an, dass HyperGuest das alleinige und ausschließliche Eigentum an allen Eigentumsrechten, Titeln und Interessen an der Plattform und ihren Dienstleistungen sowie an all ihren anderen Technologien, Software, Quellcodes, Geschäftsbeziehungen, Produkten, Plattformsystemen einschließlich aller Patente, Marken, Dienstleistungsmarken, Logos, Handelsnamen, Datenbankrechte, Designrechte, Know-how und Urheberrechte (ob eingetragen oder nicht) in allen Gebieten, allen Verbesserungen daran, allen Dokumenten oder anderen Materialien bezüglich der Nutzung davon und damit zusammenhängend, sowie allen Anträgen auf eines der Vorgenannten und allen Daten oder Informationen, einschließlich vertraulicher Informationen, die der anderen Partei in irgendeiner Form oder in irgendeinem Medium in dieser Hinsicht zur Verfügung gestellt werden, und allen anderen Rechten des geistigen Eigentums, unabhängig davon, ob diese Rechte des geistigen Eigentums eingetragen sind oder nicht und die in irgendeinem Teil der Welt bestehen können (zusammen für die Zwecke dieses Abschnitts und des gesamten Vertrags „Rechte des geistigen Eigentums“), besitzt. Die Rechte des geistigen Eigentums sind ausschließliches Eigentum von HyperGuest und bleiben vollständig HyperGuest vorbehalten. HyperGuest ist völlig frei, die Rechte des geistigen Eigentums für jede Angelegenheit, jeden Zweck oder jedes Bedürfnis zu nutzen. Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, darf der Kunde die Plattform und die Dienstleistungen von HyperGuest und/oder die Rechte des geistigen Eigentums nicht kopieren, modifizieren, verkaufen, verteilen, unterlizenzieren oder in irgendeiner Weise übertragen oder versuchen, eine der vorgenannten Handlungen vorzunehmen, und unter keinen Umständen darf der Kunde die Rechte des geistigen Eigentums zurückentwickeln, dekompilieren oder auf andere Weise versuchen, auf irgendeine Weise den Quellcode zu erstellen oder abzuleiten, der sich auf die Rechte des geistigen Eigentums bezieht, noch Dritte dazu ermächtigen, dasselbe zu tun. Der Kunde darf die Plattform, die Dienstleistungen von HyperGuest und/oder die Rechte des geistigen Eigentums nur für die hierin vorgesehenen Zwecke nutzen. Der Kunde stimmt zu, die Rechte des geistigen Eigentums nicht zu seinem eigenen Vorteil zu nutzen, außer wie hierin ausdrücklich erlaubt. Alle Ideen, Erfindungen, Produktverbesserungen und Arbeitsergebnisse jeglicher Art, die vom Kunden und/oder seinen Mitarbeitern und/oder Subunternehmern in Verbindung mit den Rechten des geistigen Eigentums gemacht, entwickelt und/oder entdeckt werden, sind ausschließliches Eigentum von HyperGuest, und der Kunde wird angemessen zusammenarbeiten, um die rechtliche Geltendmachung und/oder Registrierung solcher Rechte durch HyperGuest zu erleichtern.
13.2. Der Kunde gewährt HyperGuest hiermit für die Laufzeit dieser Vereinbarung eine nicht-exklusive, gebührenfreie, weltweite, nicht übertragbare, nicht abtretbare Lizenz zur Nutzung und Vervielfältigung der auf der Plattform gespeicherten Kundendaten in dem Umfang, der erforderlich ist, damit HyperGuest seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erfüllen kann, und wie dies vernünftigerweise daraus abgeleitet werden kann.
13.3. Für die Zwecke dieser Klausel hat „Inhalt“ folgende Bedeutung: Fotos, Bilder, Videos, Filme, Zeichnungen, Grafikelemente, Texte einschließlich Beschreibungen, Bewertungen, Annehmlichkeiten usw. (alle oben genannten – in einer oder mehreren Sprachen, einschließlich Übersetzungen und einschließlich aller visuellen Darstellungen davon).
13.4. Sie bestätigen, bestätigen, zertifizieren, garantieren und stimmen zu, dass Sie das vollständige Urheberrecht an den Inhalten (und allen Teilen davon) besitzen – unabhängig davon, ob die Inhalte von Ihnen hochgeladen oder manuell oder automatisch aus anderen Quellen in Ihr Konto importiert werden. Sie stimmen vollständig zu, dass HyperGuest die Inhalte (sowohl online als auch offline) auf seiner Website, App, Dienstleistungen, Werbematerialien und Veröffentlichungen nach eigenem Ermessen verwenden darf. Sie gewähren HyperGuest ein nicht-exklusives, weltweites, unwiderrufliches, unbedingtes, unbefristetes Recht und eine Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Darstellung, Vervielfältigung, Verbreitung, Unterlizenzierung, Kommunikation und Bereitstellung der Inhalte, wie HyperGuest es nach eigenem Ermessen für angemessen hält. HyperGuest besitzt oder befürwortet keine Inhalte, die hochgeladen oder importiert werden. Sie übernehmen die volle rechtliche und moralische Verantwortung für alle rechtlichen Ansprüche, die von Dritten aufgrund der Veröffentlichung und Nutzung der Inhalte durch HyperGuest geltend gemacht werden. Die Inhalte dürfen kein pornografisches, illegales, obszönes, beleidigendes, anstößiges oder unangemessenes Material enthalten und keine Rechte Dritter (geistiges Eigentum, Urheberrecht oder Privatsphäre) verletzen. Falls die Inhalte aus einer externen Quelle importiert werden (entweder manuell oder automatisch), liegt es in Ihrer vollen und absoluten Verantwortung, sie sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass Sie das Urheberrecht daran besitzen und dass die Inhalte gültig sind und die oben genannten Bedingungen erfüllen, und alle Inhalte zu entfernen und zu löschen, die nicht den genannten Kriterien und Bedingungen entsprechen.
14. Haftung
14.1. Im Falle von Schäden aufgrund von Rechtsmängeln oder Fehlern der Plattform ist HyperGuest nur dann verpflichtet, den Kunden für den Schaden zu entschädigen, der aus Mängeln oder Fehlern resultiert, die es arglistig verschwiegen hat. Im Falle einer Verletzung von Schutzpflichten, die nicht mit der Bereitstellung der Plattform zusammenhängen, haftet HyperGuest unbeschränkt für Schäden, die aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von HyperGuest oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HyperGuest beruhen. Im Übrigen haftet HyperGuest nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
14.2. Haftungsbeschränkung:
Gegenseitige Haftungsbeschränkung. Keine Partei haftet für Schadensersatz wegen Vertragsverletzung, die entfernt oder spekulativ ist oder die die verletzende Partei bei Vertragsschluss nicht vernünftigerweise vorhersehen konnte.
Haftungsbeschränkung von HyperGuest. HyperGuest haftet nicht für Schäden, die durch Ausfallzeiten oder Leistungsstörungen der Plattform oder dadurch entstehen, dass der Kunde die Plattform nicht nutzen oder darauf zugreifen kann, die über die Gesamtsumme der vom Kunden in den letzten 12 Monaten an HyperGuest gezahlten Beträge hinausgehen.
14.3. Konfigurationsfehler:
HyperGuest haftet nicht für Schäden, Verluste oder Ansprüche, die aus Konfigurationsfehlern während der Einrichtung oder Nutzung der Plattform entstehen. Im Falle von Konfigurationsfehlern beschränkt sich die Haftung von HyperGuest auf die Unterstützung bei der Korrektur nach Benachrichtigung, ohne Verpflichtung zur Entschädigung für daraus resultierende Verluste oder Schäden.
15. Allgemeines & Sonstiges
15.1. Höhere Gewalt. Keine Partei gilt als in Verzug dieser Vereinbarung, soweit die Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder Versuche, einen Verstoß zu beheben, durch höhere Gewalt, Feuer, Naturkatastrophe, Unfall, behördliche Maßnahmen, terroristische Handlungen, Krieg, Material- oder Versorgungsengpässe oder einen anderen vernünftigerweise außerhalb der Kontrolle dieser Partei liegenden Grund („Höhere Gewalt“) verzögert oder verhindert werden, vorausgesetzt, dass diese Partei die andere Partei unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Kenntniserlangung schriftlich benachrichtigt und sich nach Treu und Glauben bemüht, den Verstoß zu beheben. Im Falle einer solchen höheren Gewalt verlängert sich die Frist für die Erfüllung oder Behebung um einen Zeitraum, der der Dauer der höheren Gewalt entspricht, jedoch nicht mehr als sechs (6) Monate beträgt. Danach kann diese Vereinbarung gemäß den nachstehenden Bedingungen gekündigt werden.
15.2. Abtretung. Keine Partei darf ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte abtreten oder übertragen, wobei die Zustimmung nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf; vorausgesetzt jedoch, dass HyperGuest seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung frei an ein verbundenes Unternehmen oder an einen Rechtsnachfolger, der alle oder einen wesentlichen Teil seiner Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Vereinbarung übernimmt, abtreten darf. Zur Klarstellung: Eine Änderung der Eigentumsverhältnisse an den Aktien von HyperGuest gilt nicht als Abtretung der Rechte und Pflichten von HyperGuest aus dieser Vereinbarung.
15.3. Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger. Vorbehaltlich etwaiger Bestimmungen hierin bezüglich der Abtretung binden und gelten alle hierin enthaltenen Zusicherungen und Vereinbarungen zugunsten der jeweiligen Erben, Testamentsvollstrecker, Verwalter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger der Parteien.
15.4. Mitteilungen. Sofern hierin nichts anderes bestimmt ist, erfolgt jede Mitteilung im Rahmen dieser Vereinbarung schriftlich und wird per Einschreiben, per Nachnahme oder zuverlässigem Kurier, per Telefax oder per E-Mail zugestellt. Eine Mitteilung gilt als zugegangen, sobald sie tatsächlich empfangen wurde oder drei (3) Tage nachdem sie ordnungsgemäß adressiert abgesendet wurde, je nachdem, was früher eintritt.
15.5. Salvatorische Klausel. Sollte ein Gericht mit zuständiger Gerichtsbarkeit eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar halten, hat dies keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung, und die Parteien verhandeln in gutem Glauben über eine Ersatzbestimmung.
15.6. Gegenstücke. Die Parteien können beliebig viele Gegenstücke ausfertigen. Jedes dieser Gegenstücke gilt als Originalurkunde, aber alle diese Gegenstücke zusammen bilden ein und denselben Vertrag.
15.7. Keine stillschweigenden Verzichte. Die Tatsache, dass eine Partei zu irgendeinem Zeitpunkt die Erfüllung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch die andere Partei nicht verlangt, berührt in keiner Weise das Recht, eine solche Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen, noch gilt der Verzicht einer Partei auf einen Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung als Verzicht auf einen späteren Verstoß gegen dieselbe oder eine andere Bestimmung.
15.8. Wissen einer Partei. Im Sinne dieser Vereinbarung gilt eine Partei als wissend oder kenntnisreich in Bezug auf Tatsachen oder Ereignisse, soweit einer ihrer gesetzlichen Vertreter persönlich Kenntnis von diesen Tatsachen oder Ereignissen hat oder eine Partei die andere Partei oder deren gesetzliche Vertreter davon in Kenntnis gesetzt hat.
15.9. Schiedsgerichtsbarkeit, Alle Streitigkeiten, Kontroversen oder Differenzen, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Verletzung oder bezüglich der Schiedsfähigkeit solcher Streitigkeiten, Kontroversen oder Differenzen entstehen, werden endgültig durch ein verbindliches Schiedsverfahren an einem von den Parteien gemeinsam vereinbarten Ort beigelegt. Das Schiedsverfahren wird von einer Person („Schiedsrichter“) durchgeführt. Der Schiedsrichter wird von den Parteien vereinbart. Wenn sich die Parteien nicht innerhalb von 15 Tagen nach Benachrichtigung des anderen über eine Streitigkeit auf den einzelnen Schiedsrichter einigen können, wählt jede Partei einen Schiedsrichter, und die so ausgewählten Schiedsrichter wählen einen weiteren Schiedsrichter, der den Streit schlichtet. Sollten diese Schiedsrichter sich nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf die Identität des Schiedsrichters einigen, wird der Schiedsrichter vom zuständigen Gericht ernannt.
15.10. Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Verständigung zwischen HyperGuest und dem Kunden bezüglich ihres Gegenstands dar und ersetzt alle früheren anderen Vereinbarungen, Instrumente, Verständigungen und/oder Mitteilungen (sofern solche überhaupt existieren) zwischen den Parteien, und die Parteien vereinbaren hiermit, dass mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung alle solchen anderen Vereinbarungen, Instrumente, Verständigungen und/oder Mitteilungen (sofern solche überhaupt existieren) nichtig, null und ohne weitere Wirkung werden. Diese Vereinbarung kann nur durch ein schriftliches, von den Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden.
15.11. Änderungen. Sofern nicht anders vereinbart, ist HyperGuest berechtigt, diese Bedingungen gemäß diesem Absatz zu ändern oder zu ergänzen. HyperGuest wird den Kunden über solche Änderungen oder Ergänzungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform benachrichtigen. Wenn der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden ist, kann er den Änderungen innerhalb einer Frist von einer Woche ab dem Datum ihres Inkrafttretens widersprechen. Dieser Widerspruch muss in Textform erfolgen. Wenn der Kunde nicht widerspricht, gelten die Änderungen oder Ergänzungen als angenommen. HyperGuest wird den Kunden bei der Mitteilung der vorgeschlagenen Änderungen oder Ergänzungen ausdrücklich auf die Folgen seiner verfügbaren Optionen hinweisen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
15.12. Erfüllungsort. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von HyperGuest.